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Hebeband, Rundschlinge & Zubehör - unser Polyester-Programm

Stirnradflaschenzüge, Explosionsschutz, Stirnradflaschenzüge mit Ex-Schutz, Roll-/Haspelfahrwerke, Roll-/Haspelfahrwerke mit Ex-Schutz, Feststellvorrichtungen, Handfahrwerke, Handkettenräder, Trägerklemmen, Rollklemmen, Ratschen-/Hebelzüge, Ketten, Greifzüge, Kurzkloben, Drahtseilblöcke, Bauflaschenzüge, Bock- und Stehrollen, Stahlwinden, Wandwinden, Handwinden, Seile, Konsolenwinden, Alu-Handwinden, Handseilwinden, Elektrokettenzüge, GEDA-Aufzüge, Elektroseilwinden, Elektrobauseilzüge, Seilhebezüge, Motorseilzüge, Drucklufthebezüge, Hebebänder, Hebeschlingen, Rundschlingen, Polyester-Bandgehänge, Ladungssicherung, Kantenschutzecken und -schoner, Kantenschutzwinkel, Antirutschmatten, Zurrgurte, Abrieb- und Gewebeschutzschläuche, Polyester-Programm

Wissenswertes über Hebeband / Hebegurt, Rundschlingen & Zubehör

Zur Vermeidung von Unfällen müssen bei der Benutzung eines Hebegurtes oder einer Rundschlinge / Hebeschlinge aus Chemiefasern wie Polyamid (PA) oder Polyester (PES oder PET) bestimmte Regeln beachtet werden. 

Wesentliche Sicherheitsanforderungen sind heute in der DGUV-Regel 109-017 zu finden, früher in Kapitel 2.8 der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500).

Kennzeichnung

Jede Rundschlinge, auch Hebeschlinge oder Schlupf genannt und jedes Hebeband bzw. Hebegurt muss korrekt gekennzeichnet sein:

  • Firmenname / Herstellerkennzeichnung
  • Tragkraft / Tragfähigkeit = WLL
  • CE-Kennzeichnung
  • Herstellungsjahr
  • Nutzlänge
  • Material (Polyester / PES = blaues Etikett, Polyamid / PA = grünes Etikett, Polypropylen / PP = braunes Etikett)

Neben den allgemeinen Regeln sind auch die Betriebsanleitungen des Herstellers zu beachten.

Einsatzbedingungen von Rundschlingen und Hebebändern / Hebegurten

Vor dem Einsatz ist die geeignete Rundschlinge / Schlupf oder das geeignete Hebeband / Hebegurt entsprechend der vorgesehenen Anschlagart, der erforderlichen Traglast / Tragfähigkeit und der Oberfläche zu wählen. So dürfen "weiche" Anschlagmittel nicht über scharfe Kanten gezogen werden, da diese scharfen Kanten zu einer Verletzung des Textils und damit zu einer Abminderung der Traglast des Hebebands oder der Rundschlinge führen könnten. Für diese Fälle bieten wir unseren praktischen Kantenschutz an. Alternativ ist die Nutzung eines Schutzschlauches möglich, den wir ebenfalls auf Anfrage anbieten.

Ebenso ist bei der Lastaufnahme zu beachten, dass Lasten nicht darauf abgesetzt werden sollten, wenn der Hebegurt bzw. die Hebeschlinge dadurch beschädigt werden können.

Hebebänder und Rundschlingen sind so zu nutzen, dass jegliche Last nicht herunterfallen bzw. herausrutschen kann. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Es muss verhindert werden, dass die Last verrutschen kann.

Zum Anschlagen von Lasten in der Anschlagart „geschnürt“ darf ein Hebeband mit Endschlaufen nur verwendet werden, wenn diese verstärkt sind. Entsprechend DIN EN 1492-1 darf ein Hebeband / Hebegurt nur noch mit Endschlaufenverstärkung verwendet werden, daher haben wir auch ausschließlich diese im Angebot.

Hebebänder und Hebeschlingen sollten so angeschlagen werden, dass der Winkel der Öffnung der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 20° nicht überschreitet.

Sollen Hebebänder oder Hebeschlingen in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, muss der Einsatz des Hebebandes oder der Hebeschlinge durch den Hersteller freigegeben werden. Für Anschlagmittel aus Chemiefasern mit grünem Etikett (Polyamid - PA) und blauem Etikett (Polyester - PES / PET) ist der Temperaturbereich von -40 °C bis +100 °C unbedenklich. Für Hebegurte und  Hebeschlingen aus Chemiefasern mit braunem Etikett (Polypropylen - PP) ist der Temperaturbereich von -40 °C bis +80 °C unbedenklich.

Wenn Hebebänder oder Rundschlingen in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, so muss deren Einsatz vom Hersteller freigegeben werden und hängt stark von den Umgebungsbedingungen am Einsatzort ab, wie die Art der Chemikalie, ihre Konzentration, Temperatur und Verweildauer. Anschlagmittel aus Chemiefasern, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, müssen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Material vollständig abgetrocknet sein.

Ein Hebegurt oder eine Rundschlinge / Schlupf, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien zusammen gekommen sind, kann durch Abspülen mit normalem Wasser gereinigt werden. Bei Hebebändern aus Polyamid oder Polyester können andere Verunreinigungen auch mit Lösemitteln, z. B. Trichlorethylen oder Perchlorethylen, beseitigt werden.

Einfachmantel / Doppelmantel

Bei der SHT bieten wir Rundschlingen grundsätzlich nur mit Doppelmantel an. Der Doppelmantel schützt die Rundschlinge vor Beschädigungen und lässt Risiken schneller erkennen als ein Einfachmantel.

Was ist die Nutzlänge einer Rundschlinge / eines Hebebandes?

Die Nutzlänge bei einem Hebeband  bzw. Rundschlingen bezieht sich auf den Teil des Hebebands bzw. der Rundschlinge, der tatsächlich dazu verwendet werden kann, eine Last zu heben. Dies ist der Abstand zwischen den beiden Anschlagpunkten oder Enden des Hebebands, die zur Befestigung an einem Kranhaken oder einer anderen Hebevorrichtung verwendet werden.

Es ist wichtig, die Nutzlänge eines Hebebands bzw. von Rundschlingen zu kennen, um sicherzustellen, dass es für die geplante Anwendung geeignet ist. Eine zu kurze Nutzlänge kann dazu führen, dass das Hebeband nicht sicher an der Last befestigt werden kann oder dass die Last nicht vollständig angehoben werden kann. Eine zu lange Nutzlänge kann dagegen dazu führen, dass das Hebeband nicht sicher um die Last gewickelt werden kann, was zu einem Abrutschen der Last oder zu Schäden am Hebeband führen kann.

Jährliche Prüfung von textilen Anschlagmitteln

Ihre Rundschlinge / Schlupf oder Ihr Hebeband ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (befähigte Person gemäß § 10 BetrSichV) prüfen zu lassen. Diesen Prüfservice bieten wir auch bei der SHT aus Suhl oder in der SHT Nord ab Buxtehude an. Wir können vor Ort prüfen bzw. können Sie auch das Material bei uns einsenden.

Abhängig von Verwendung und Umwelt (agressive Stoffe, harte Einsätze, extrem häufige Einsätze) können unterjährige weitere Prüfungen durch einen Sachkundigen erforderlich sein. 

Rundschlinge / Schlupf und Hebeband / Hebegurt sind während des Gebrauchs, insbesondere vor jedem Einsatz, auf sichtbare Schäden oder Mängel durch den Nutzer zu prüfen. Bei Schäden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, darf der Hebegurt bzw. die Rundschlinge nicht weiter verwendet werden.

Ablegereife

  • Gewebte Hebebeänder aus Chemiefasern dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn
    • Garnbrüchen/Garnschnitten von mehr als 10 % des Querschnittes des Hebebandes vorliegen
    • tragende Nähte vom Hebegurt beschädigt sind
    • es Verformungen durch Wärme, Reibung o.ä. am Hebegurt gibt
    • es Beschädigungen aufgrund aggressiver Stoffe am Hebegurt gibt
  • Rundschlingen dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn
    • Die Ummantelung der Hebeschlinge bzw. die Naht so beschädigt sind, dass die Einlage sichtbar wird
    • Es Verformungen durch Wärme, Reibung o.ä. gibt
    • Es Beschädigungen aufgrund aggressiver Stoffe gibt

Textile Anschlagmittel mit Beschlagteilen sind nicht mehr zu verwenden, wenn die Beschlagteile Verformungen, Risse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen.

Reparatur

Für textile Anschlagmittel ist keine Reparatur vorgesehen. Gern können Sei Ersatz bei uns im SHT Hebezeugshop erwerben.

Aufbewahrung

  • Hebebänder und Rundschlingen müssen luftig und trocken bei normalen Umgebungstemperaturen sowie gegen Einwirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen gelagert werden.
  • Sie können bei uns passende "Kleiderständer" für die mobile oder feste Aufbewahrung von Hebegurt, Hebeschlinge & Co, aber auch Ketten erhalten.

Sicherheitsetiketten

Sicherheitsetiketten an Hebebändern und Rundschlingen sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung beim Heben von Lasten. Sie sind dazu bestimmt, Informationen über die Identität des Herstellers, die maximale Tragfähigkeit und die Verwendung des Hebebands oder der Rundschlinge bereitzustellen. Die Sicherheitsetiketten sind oft aus robustem Material gefertigt, das wasser- und reißfest ist, um sicherzustellen, dass die Informationen während des Transports und des Gebrauchs des Hebebands oder der Rundschlinge sichtbar und lesbar bleiben.

Die Informationen auf dem Sicherheitsetikett umfassen normalerweise die maximale Tragfähigkeit des Hebebands oder der Rundschlinge, die in Tonnen oder Kilogramm angegeben wird. Es gibt auch spezifische Informationen zur Verwendung, einschließlich Anweisungen zum sicheren Gebrauch und Hinweise auf mögliche Gefahren oder Einschränkungen. Darüber hinaus enthält das Sicherheitsetikett oft auch eine Seriennummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal, um das Hebeband oder die Rundschlinge eindeutig zu identifizieren.

Es ist wichtig, das Sicherheitsetikett zu lesen und die Anweisungen und Einschränkungen aufmerksam zu beachten. Wenn das Etikett beschädigt oder unleserlich wird, sollte das Hebeband oder die Rundschlinge nicht mehr verwendet werden und es muss ein Ersatz besorgt werden. Wenn Zweifel an der Sicherheit oder Integrität des Hebebands oder der Rundschlinge bestehen, sollte sie nicht mehr verwendet werden und ein Fachmann konsultiert werden.

Insgesamt sind Sicherheitsetiketten ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung bei Hebebändern und Rundschlingen und dienen dazu, sicherzustellen, dass sie sicher und effektiv verwendet werden können, um Lasten zu heben.

Tragfähigkeit und Traglasttabellen

An zahlreichen Stellen finden Sie Traglasttabellen für Rundschlingen und Hebebänder. Gern können Sie eine solche Tabelle bei uns als Poster anfragen. Hebegurt und Hebeschlinge von SHT haben eine Tragfähigkeit von 1 bis 10 tonnen. Jeder Tragkraft ist eine entsprechende Farbe zugeordnet:

  • Farbe violett: Tragfähigkeit / Tragkraft bis 1 tonne / Stück bzw. Artikel
  • Farbe grün: Tragkraft bis 2 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe gelb: Tragkraft bis 3 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe grau: Tragkraft bis 4 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe rot: Tragkraft bis 5 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe braun: Tragkraft bis 6 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe blau: Tragkraft bis 8 tonnen / Stück bzw. Artikel
  • Farbe orange: Tragkraft bis 10 tonnen und mehr / Stück bzw. Artikel

Unsere Gehänge aus Polyester heben eine Traglast  bis knapp über 8 Tonnen.

Sicherheitsfaktor

Der Sicherheitsfaktor (SF) bei Hebebändern und Rundschlingen ist ein wichtiger Faktor bei der Verwendung dieser Hebevorrichtungen. Der Sicherheitsfaktor gibt das Verhältnis zwischen der Tragfähigkeit des Hebebands oder der Rundschlinge, die gehoben werden darf und der Bruchkraft an. Die Bruchkraft ist die Kraft, die benötigt wird, um das Hebeband zu brechen bzw. zu zerreißen. Ein höherer Sicherheitsfaktor bedeutet, dass das Hebeband oder die Rundschlinge sicherer ist und ein höheres Maß an Sicherheit bei der Verwendung bietet.

Die meisten Hebevorrichtungen wie Hebebänder und Rundschlingen haben einen Sicherheitsfaktor von mindestens 7:1 oder höher. Das bedeutet, dass die Bruchkraft des Hebebands oder der Rundschlinge mindestens siebenmal höher ist als die tatsächliche Traglast, die gehoben werden darf. Zum Beispiel würde ein Hebeband mit der angegebenen Tragfähigkeit von 2 Tonnen erst bei der Traglast von 14 Tonnen brechen.

Es ist wichtig, den Sicherheitsfaktor beim Heben von Lasten zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass das Hebeband oder die Rundschlinge sicher und effektiv verwendet wird. Die angegebene Tragfähigkeit sollte immer eingehalten werden, um eine Überlastung zu vermeiden. Die Verwendung von Hebevorrichtungen mit einem höheren Sicherheitsfaktor kann auch die Sicherheit bei der Handhabung von Lasten erhöhen und das Risiko von Unfällen oder Verletzungen reduzieren.

Anschlag mit Hebeband / Hebegurt

Folgende Begrifflichkeiten werden dabei gem. DIN EN 1492-1 bei Anschlag mit einem Schlaufenhebeband / Hebegurt verwendet:

  • direkt: Eine Schlaufe wird in die Lastaufnahme eingehängt, die weitere Schlaufe an der Last befestigt.
  • geschnürt: Das Hebeband / der Hebegurt wird so um die Last geführt, dass eine Schlaufe durch die andere gezogen wird und die freie Schlaufe in die Lastaufnahme eingehängt wird. Ein Band kann einfach oder doppelt geschnürt werden.
  • „Doppelt geschnürt“ meint, dass das Band zweimal um die zu tragende Last geführt und dann durch die Gegenschlaufe gezogen wird.
  • umgelegt: Das Hebeband mit Schlaufe wird einmal um die Last gelegt, wobei beide Schlaufen in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt werden.
  • umschlungen: Der Hebegurt wird zweimal um die Last gelegt, wobei beide Schlaufen in die Lastaufnahme eingehängt werden.

bei Anschlag mit zwei Hebebändern:

  • direkt: Die zwei Hebebänder werden mit jeweils einer Schlaufe in die Lastaufnahme eingehängt. Die beiden anderen Schlaufen werden an der Last befestigt.
  • geschnürt: Beide Schlaufenhebebänder werden um die Last geführt. An jedem Schlaufenhebeband wird eine Schlaufe durch die andere gezogen. Die beiden freien Schlaufen werden in die Lastaufnahme eingehängt

Anschlag mit Rundschlinge / Hebeschlinge

Folgende Begrifflichkeiten werden dabei gem. DIN EN 1492-1 bei Anschlag mit einer Rundschlinge / Endloshebeband verwendet:

  • direkt: Das Endloshebeband bildet zwei parallel laufende Stränge. Das eine durch die Umlenkung gebildete Ende wird in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt; das andere durch die Umlenkung gebildete Ende wird an der Last befestigt.
  • geschnürt: Das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge wird mit parallel liegenden Strängen um die Last geführt. Das eine durch die Umlenkung gebildete Ende wird durch das andere gezogen. Das freie Ende wird in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt. Das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge kann einfach oder doppelt geschnürt sein.
  • „Doppelt geschnürt“ bedeutet, dass das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge zweimal um die Last geführt und dann das durch die Umlenkung gebildete Ende in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt ist.
  • umgelegt: Das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge wird um die Last gelegt entweder so, dass die Last in dem geschlossenen Endloshebeband bzw. der geschlossenen Rundschlinge liegt oder so, dass das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge zwei parallele Stränge bildet, die um die Last geführt werden. Das Endloshebeband bzw. die Rundschlinge bzw. die durch die Umlenkung gebildeten Enden werden in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt.

Bei Anschlag mit zwei Endloshebebändern bzw. Rundschlingen:

  • direkt: Die Endloshebebänder bzw. Rundschlingen bilden jeweils zwei parallel laufende Stränge. Die zwei Endloshebebänder bzw. Rundschlingen werden jeweils mit einem durch die Umlenkung gebildeten Ende in die Lastaufnahme eingehängt. Die beiden anderen durch die Umlenkung gebildeten Enden werden an der Last befestigt. Die Endloshebebänder bzw. Rundschlingen sind nicht um die Last gelegt.
  • geschnürt: Die zwei Endloshebebänder bzw. die Rundschlinge wird jeweils mit parallelen Strängen um die Last geführt. An jedem Endloshebeband bzw. jeder Rundschlinge wird ein durch die Umlenkung gebildetes Ende durch das andere gezogen. Die freien Enden werden in die Lastaufnahme eingehängt.

Quellen: 

  • DGUV-Regeln (109-017)
  • DIN-Vorschriften

 

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