Ladungssicherung - Zurrketten Güteklasse 8
Die Ladungssicherung ist nicht nur für die Unversehrtheit der Ladung von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für alle, die direkt oder indirekt mit der Ladung zu tun haben: Ihre Mitarbeiter, Fahrer sowie alle Verkehrsteilnehmer.
Um Unfälle zu vermeiden, ist die Sicherung der Ladung wichtig und außerdem gesetzlich in der deutschen Straßenverkehsordnung vorgeschrieben.
Die Zurrmittel zur Ladungssicherung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß den DIN und DIN EN Normen entsprechen. Für Zurrketten entspricht das der DIN EN 12195-3.
Generell dürfen Zurrmittel nicht zum Heben genutzt werden. Sie sind ausschließlich zum Befestigen und Sichern der Ladung vorgesehen.
Bevor die Zurrmittel wieder gelöst werden: Es muss sichergestellt werden, dass die Ladung sicher steht und niemand durch herunterfallende Ladung gefährdet wird.
Zurrketten werden aus gehärtetem Stahl gefertigt und müssen Güteklasse 8 oder hochwertiger vorweisen. Bei uns ist Güteklasse 8 der Standard und wir konfektionieren diese selbst. Sie sind im Gegensatz zu Zurrgurten die robustere Wahl: aus hochfesten Rundstahlketten langlebig, beständig gegenüber Umwelt- und Wettereinflüssen und resistenter gegen Öl und Schmutz. Hochqualitative Bauteile sind zur Ladungssicherung im Schwerlastenbereich unverzichtbar.
6 Dinge, auf die Sie bei der Benutzung achten müssen
- Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
- Eine Zurrkette darf nicht zum Heben verwendet werden.
- Eine lesbare Kennzeichnung muss vorhanden sein – ohne diese dürfen die Zurrketten nicht verwendet werden.
- Zum Schutz der Ladung und der Ketten sollten Kantenschutz bzw. Kantengleiter benutzt werden.
- Die Ketten dürfen beim Zurren nicht verdreht werden und die Kettenglieder dürfen nicht unzulässig verbunden werden.
- Sicherung:
- Eine Spindelausdrehsicherung muss Teil der Spann- und Schnellspannschlösser sein.
- Eine Hakensicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen bei Spannelementen mit hakenförmigen Endteilen muss vorhanden sein.
- Die Verbindungs- und Verkürzungsteile müssen so konstruiert sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen nicht möglich ist.
Achten Sie auf diese Kennzeichnung
Jede Zurrkette muss mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
• zulässige Zurrkraft LC in daN: Das bedeutet "Lashing Capacity" mit der Einheit DekaNewton
=> 1 DekaNewton = 10 Newton und entspricht 1 kg
• übliche Spannkraft STF in daN: Das bedeutet "Standard Tension Force" mit der Einheit DekaNewton
• Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten
• Rückverfolgbarkeits-Code des Herstellers
• Nummer und Teil der Europäischen Norm: DIN EN 12195-3
• Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“
Ablegereife und Prüfungen
Zurrketten sowie zugehörige Elemente dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn sichtbare Schäden vorliegen. Man sagt auch, dass die Zurrmittel „ablegereif“ sind. Dies kann eintreten, wenn die Kennzeichnung fehlt oder unlesbar ist, Oberflächenrisse, Korrosion, Verschleiß oder Verformungen sowie Dehnungen der Kettenglieder, Verbindungsteile oder Spannelemente vorliegen.
Es ist also notwendig, die Zurrketten sowohl vor der Benutzung vom Anwender als auch regelmäßig von einer entsprechend befähigten Person prüfen zu lassen.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen oder haben Sie Bedarf an einer Schulung zur „Befähigten Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln “?
Sprechen Sie uns gerne an, wir bieten einen Prüfservice an unseren Standorten und organisieren regelmäßig Kurse.
In Suhl konfektionieren wir Ihnen Zurrketten für Ihre Bedürfnisse.
Der große Vorteil unserer einteiligen Zurrkette liegt in der leichten Handhabung und "Ordnung" durch die Einteiligkeit, da der Ratschenspanner fest in die Kette eingebaut ist. Zugleich bietet die einteilige Zurrkette die Möglichkeit einer beliebigen Verkürzung die Kette durch den angebrachten Verkürzungshaken.
Bei der zweiteiligen Kette sind wiederum Kette und Ratschenspanner getrennt.
Unsere Zurrketten sind damit ideal für das Verzurren von Schwerlasten verschiedener Größen z.B. auf LKW und Tiefladern.
SHT baut die Zurrketten individuelle auf Ihre Anfrage, sodass Sie auch Sonderzurrketten mit beliebigen Längen uns Lasten von uns erhalten können.
Die Qualität und Langlebigkeit der SHT Zurrketten ist ein besonderer Vorteil für Lasten, die mit hoher Kraft verzurrt werden müssen. Die Ratschenlastspanner der Zurrgurte sind mit Ausdrehsicherung versehen.
Die Zurrketten sind nach DIN EN 12295-3 als Ladungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen ausgelegt. Alle Zurketten werden entsprechend ab Werk gekennzeichnet mit der Zurrkettenbezeichnung, Kennzeichnung des Spanners und der Prüfnummer.
Quellen
DGUV
Berufsgenossenschaften
Straßenverkehrsordnung
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Link: hier geht es zu unseren Spanngurten und Zurrgurten.
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