Artikelnr.: 705001
Trägerklemme zum Heben von 1t - 10t
52,36 €* 44,00 € exkl. MwSt.
Inhalt: 1 Stück
* Bruttopreis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
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Trägerklemme zum Heben von 1t - 10t
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Die STK-Trägerklemme schafft einen ortsfesten Aufhängepunkt an einem geeigneten Stahlträger. Sie wird für Montage- und Reparaturarbeiten eingesetzt, wenn ein Hebezeug oder eine Last vorübergehend an einem definierten Trägerabschnitt aufgenommen werden soll.
Das SHT-Datenblatt nennt fünf Varianten: STK-1 mit 1.000 kg für 75–230 mm Flanschbreite, STK-2 mit 2.000 kg für 75–230 mm, STK-3 mit 3.000 kg für 80–320 mm, STK-5 mit 5.000 kg für 90–320 mm und STK-10 mit 10.000 kg für 90–320 mm. Die Eigengewichte reichen modellabhängig von 3,5 bis 16 kg.
Die STK wird fest am Trägerflansch positioniert und ist nicht zum Verfahren unter Last bestimmt. Soll das Hebezeug entlang des Trägers bewegt werden, ist eine dafür geeignete RK-Rollklemme oder ein separates Fahrwerk auszuwählen. Die zulässige Aufhängung des Hebezeugs muss zur Aufnahme der Klemme passen.
Eine passende Flanschbreite allein genügt nicht. Profilform, Flanschdicke, Werkstoff, Zustand und Tragfähigkeit des Trägers sowie die örtliche Beanspruchung müssen für Klemme, Hebezeug und Last geeignet sein. Die Tragfähigkeit der STK darf nicht überschritten werden; seitliche Belastung oder Schrägzug sind nur zulässig, wenn die Betriebsanleitung dies ausdrücklich vorsieht.
Die Klemme nach Betriebsanleitung vollständig am vorgesehenen Flansch ansetzen, Spindel und Sicherung korrekt betätigen und die Aufhängung vor dem Hub kontrollieren. Vor jeder Verwendung sind sichtbare Schäden, Verformung, Korrosion, Verschleiß, Kennzeichnung und Funktion zu prüfen.
Nach DGUV Regel 109-017 sind Lastaufnahme- und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen; abhängig von Einsatz und Verschleiß können kürzere Abstände erforderlich sein. Herstellerangaben und betriebliche Gefährdungsbeurteilung bleiben maßgeblich.
Nein. Die Profilbezeichnung ersetzt nicht den technischen Abgleich. Entscheidend sind unter anderem Flanschbreite und -dicke, Einbaulage, Zustand, lokale Tragfähigkeit sowie die zulässige Last- und Kraftrichtung.
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